Das am meisten verbreitete Mittel, um ein Vorhaben zu finanzieren, ist der Kredit. Er wird in der Regel von Hausbanken gewährt. Damit sich diese ein Bild machen können, legt die Unternehmerin oder der Unternehmer den Businessplan vor. Hierdurch erhält die Bank nicht nur einen Eindruck über die Unternehmerin oder den Unternehmer sowie das Unternehmen selbst, sondern auch darüber, wie die angeforderten Mittel eingesetzt werden sollen und wie daraus die Rückzahlung resultiert. Dabei kann es ganz leicht passieren, dass die Hausbank an dem Vorhaben interessiert ist, ihr jedoch die Sicherheiten nicht ausreichen.
In diesem Fall kann eine Bürgschaft weiterhelfen.
Förderung
Bürgschaften
Übersicht Bürgschaften
Klassische Bürgschaft
Für solche Fälle gibt es die Bürgschaftsbank Hessen (BB H). Als Förderinstitut übernimmt die BB H gegenüber Kreditinstituten Bürgschaften als Kreditabsicherung bei sinnvollen und Erfolg versprechenden Vorhaben. Die Antragstellung geschieht im Zuge der Kreditbeantragung über die Hausbank. Die BB H sichert bis zu 80 % (Betriebsmittelkredite bis zu 60 %) des Kreditrisikos mit ihrem Bürgschaftsobligo ab. Zurzeit liegt dies in Höhe von maximal 1,25 Millionen Euro. Diese Bürgschaft verursacht eine Bearbeitungsgebühr und eine jährliche Provision, welche im Liquiditätsplan berücksichtigt werden müssen.
Bürgschaft ohne Bank
Für Gründer, die noch keine Hausbankbeziehung besitzen und nicht länger als drei Jahre am Markt sind, steht die BoB (Bürgschaft ohne Bank) zur Verfügung. Dabei handelt es sich um einen Antrag direkt bei der BB H zur Stellung fehlender Sicherheiten. Der gesamte Fremdkapitalbedarf muss zwischen 50.000 Euro und 300.000 Euro liegen. Bei Nachfolgeregelungen oder Unternehmenskäufen liegt die Obergrenze sogar bei 500.000 Euro. Die sonstige Gestaltung der BoB ist mit der „normalen“ Bürgschaft vergleichbar. Die Zusage der BB H besitzt eine Gültigkeitsdauer von drei Monaten.
Als Besonderheit existiert das Kombi-Programm Bürgschaft und Beteiligung. Das Unternehmen erhält einen Kredit durch seine Hausbank, der durch die Bürgschaftsbank Hessen GmbH verbürgt wird, und zudem investiert die Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Hessen (MBG H) mit einer stillen Beteiligung in das Unternehmen und erhöht damit die Eigenkapitalquote.
Es dient Unternehmen, welche mindestens zwei Jahresabschlüsse vorlegen können, der Liquiditätssicherung mittels eines verbürgten Hausbankkredits in Ergänzung zu einer eigenkapitalstärkenden stillen Beteiligung der MBG H. Geboten wird eine Finanzierung von mindestens 100.000 Euro und maximal 500.000 Euro. Die Relation von Kreditfinanzierung (BB H bürgt für 80 % eines Hausbankkredits) zu Beteiligungsfinanzierung (stille Beteiligung der MBG H) beträgt immer 3:1. Das Kombi-Programm wird in festen 25.000-Euro-Schritten angeboten.
Falls das BB H Bürgschaftsobligo nicht mehr ausreicht, kann eine von der WIBank verwaltete Landesbürgschaft beantragt werden. Diese besichert Investitions- und Betriebsmittelkredite sowie Avalrahmen ab 1,25 Millionen Euro, auch für Großunternehmen. In der Regel beträgt die Bürgschaftsquote 70 % bei Sachinvestitionen und 50 % bei Betriebsmitteln.
In diesem Bereich existieren auch zwei Bürgschaftssonderprogramme, welche der Hessischen Landesregierung ganz besonders wichtig sind. Das Augenmerk liegt darauf, zukünftigen Generationen ein starkes Fundament zu hinterlassen. Dabei handelt es sich einmal um den Ausbau erneuerbarer Energien für Investitionen in Ökostrom und Biomasse sowie die Bürgschaften für Ärztehäuser und Praxisausstattungen.