Person sitzt am Schreibtisch mit Papieren in der Hand

Gründung aus der Arbeitslosigkeit

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Mit der beruflichen Selbständigkeit erfüllen sich viele Gründerinnen und Gründer den ganz persönlichen Traum, eigene berufliche Ziele und Ideen selbstbestimmt realisieren zu können. Nicht für jeden aber steht eine inhaltlich befriedigende berufliche Zukunft im Mittelpunkt der Wünsche. Manchmal ist es auch ‚nur’ die Hoffnung, durch eine selbständige Tätigkeit die eigene Arbeit angemessen entlohnt zu bekommen oder überhaupt eine Erwerbstätigkeit auszuüben.

Selbständigkeit kann eine gute Alternative zur scheinbar aussichtslosen Arbeitssuche sein. Gerade der – vielleicht ‚nur’ subjektiv empfundene – Zwang bzw. Mangel an Alternativen kann aber schnell dazu führen, die Risken zu unterschätzen, die mit jedem Gründungsvorhaben zwangsläufig verbunden sind.

Finanzielle Unterstützung

Um die Anlaufphase zu überbrücken, können Mittel zum Lebensunterhalt und der sozialen Absicherung fließen. Bei dieser Kannleistung handelt es sich um den sogenannten Gründungszuschuss. Im Zuge dessen kann die Agentur für Arbeit sechs Monate lang einen Zuschuss in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes mit zusätzlichen 300 Euro zur sozialen Absicherung gewähren. Die Mittel zur sozialen Absicherung können anschließend weiter neun Monate gezahlt werden. Als Voraussetzung muss unter anderem erfüllt sein, dass bei Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit noch ein Restanspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens150 Tagen besteht. Auf jeden Fall muss der Antrag hierfür vor Beginn der Tätigkeit bei der für den Wohnort zuständigen Agentur gestellt werden. Sie verlangt außerdem noch eine Stellungnahme darüber, ob das Konzept tragfähig ist. Für die entsprechende Prüfung sind z. B. die Kammern, Fachverbände oder Kreditinstitute zuständig.

Darüber hinaus gibt es das Einstiegsgeld. Um dieses beantragen zu können, muss es entweder aus der Arbeitslosigkeit heraus zu einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung kommen, die mindestens 15 Stunden wöchentlich umfasst, oder eine Selbstständigkeit im Vollerwerb angestrebt werden. Natürlich können auch Gründer aus der Arbeitslosigkeit sonstige Angebote zur Beratungsförderung oder für Zuschüsse usw. nutzen.

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