Ein Mann sitzt an seinem Schreibtisch und schaut sich seine Unterlagen an

Steuern und Buchhaltung

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Sobald Sie beginnen, selbständig eine unternehmerische Tätigkeit auszuüben, müssen Sie Ihre Einkünfte und das daraus resultierende Jahresergebnis ermitteln und schriftlich dokumentieren. Das gilt auch für selbständige Tätigkeiten, die nebenberuflich ausgeübt werden.

Sie sollten auch daran denken, Ihren Aufwand in der Gründungsphase – vor der Anmeldung Ihres Unternehmens und dem ‚offiziellen’ Beginn Ihrer selbständigen Tätigkeit – zu dokumentieren.

Grundsätzlich hat die Ermittlung des Jahresergebnisses die Funktion, sichtbar zu machen, wo Sie stehen.

  • Rechnet sich Ihr Geschäft? Arbeiten Sie rentabel?

  • Werden Sie auch in den Folgemonaten genügend Geld haben, um Ihre Rechnungen bezahlen zu können?

  • Welche Kosten kommen in der nahen Zukunft auf Sie zu? Das sind z.B. laufende regelmäßige Kosten wie Mieten und Gebühren. Auch Termine, zu denen Steuern und Sozialversicherungsabgaben gezahlt werden müssen, dürfen Sie nicht aus den Augen verlieren.

  • Welche Investitionen sind in den nächsten Jahren wichtig, um beispielsweise Produktionsmittel zu erneuern? Produktionsmittel ist dabei ein weit zu fassender Begriff. Das Spektrum reicht von klassischen Produktionsanlagen über Büroelektronik bis hin zu Fahrzeugen. Was ist für Ihr Unternehmen wesentlich? Welche Abnutzung entsteht an Ihren Produktionsmitteln? Wie hoch sind die Abschreibungen?

Durch eine gute interne Buchführung schützen Sie sich vor unerwarteten Forderungen. Sie vermeiden böse Überraschungen, die im schlimmsten Fall bis zur Zahlungsunfähigkeit führen können. Um den Überblick zu behalten, reicht es nicht aus, erst am Jahresende einen ‚Kassensturz’ zu machen. Sie müssen während des laufenden Jahres möglichst zeitnah die aktuelle Kosten- und Ertragsentwicklung im Blick behalten. Dabei helfen Ihnen Monats- bzw. Quartalsauswertungen. Wenn Sie regelmäßig auf Ihre Zahlen schauen, können Sie auftretende Probleme rechtzeitig erkennen und entsprechende Gegenmaßnahmen ergreifen.

Wichtig dabei ist, dass Sie die Zahlen bestimmen, die für Ihr Unternehmen aussagekräftig sind. Es gibt hunderte sogenannter Kennzahlen, die mit Hilfe betriebswirtschaftlicher Software schnell und automatisch ermittelt werden können. Kennzahlen stellt Ihnen auch Ihr Steuerberater regelmäßig in Form einer betriebswirtschaftlichen Auswertung (BWA) zur Verfügung. Diese Zahlen helfen Ihnen aber nur, wenn Sie wissen, wie diese gebildet werden und was sie aussagen. Wenn Sie kein ‚Zahlenprofi’ sind, sollten Sie Ihr ‚Controlling’ auf wenige wichtige Kennzahlen beschränken, die Sie regelmäßig überprüfen können.

Zur Buchführung sind Sie als Unternehmer gesetzlich verpflichtet. Je nach Rechtsform und Unternehmensgröße, sind verschiedene gesetzliche Bestimmungen zu beachten. Die Bedeutung der Buchhaltung für externe Zwecke ergibt sich z.B. aus den Anforderungen der Finanzverwaltung, die das Jahresergebnis als Grundlage für die Besteuerung heranzieht. Von großer Bedeutung sind die Jahresergebnisse Ihres Unternehmens auch in der Zusammenarbeit mit den Kreditinstituten. Ihre Bank wird das Ergebnis Ihrer Buchhaltung nutzen, um die Kreditwürdigkeit Ihres Unternehmens zu ermitteln. Sie werden regelmäßig gefordert sein, Ihre Jahresabschlüsse einzureichen und mit dem Firmenkundenberater Ihrer Bank zu besprechen.

Sie sehen, dass sowohl das interne wie das externe Rechnungswesen von großer Bedeutung für den Erfolg Ihres Unternehmens sind. Was aber tun Sie, wenn Ihnen der Umgang mit Zahlen nicht vertraut ist? Oder Sie einfach keine Zeit haben, sich regelmäßig um Rechnungen und Belege zu kümmern? Dann können und sollten Sie sich unterstützen lassen!

Wichtige Berater im Bereich des externen Rechnungswesens sind Steuerberater. Das externe Rechnungswesen fällt unter das Steuerberatungsgesetz (StBerG). Jahresabschlüsse dürfen nur von fachlich geprüften Personen erbracht werden. Zu diesen zählen Steuerberater, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer.

Laufende Geschäftsvorfälle dürfen auch von Personen mit entsprechender Vorbildung und Berufserfahrung bearbeitet werden. Das gilt auch für die Gehaltsabrechnung sowie das Anfertigen der Lohnsteuer-Anmeldungen. Leistungen im Bereich des ‚Controlling’ dürfen grundsätzlich von jedermann erbracht werden.