Wollen Sie sich in einem zulassungspflichtigen Handwerk selbständig machen, benötigen Sie dazu einen Meisterbrief. Mit der Reform des Handwerksrechts ist es seit dem 1. Januar 2004 möglich, sich in 53 zulassungsfreien Handwerksberufen, auch ohne Meistertitel, selbständig zu machen. Darüber hinaus wurde durch die sogenannte Altgesellenregelung auch der Zugang zu zulassungspflichtigen Bereichen vereinfacht. Weitere Informationen zur Gründung im Handwerk bieten Ihnen die hessischen Handwerkskammern.
Die Handwerkskammern in Hessen erleichtern Ihnen durch betriebswirtschaftliche Beratung den Start in die Selbständigkeit. Die Erarbeitung eines Gründungskonzeptes und die Entwicklung eines Investitions- und Finanzierungsplanes gehören ebenso dazu, wie die Hilfe bei der Markterkundung und die Erstellung einer Umsatz- und Ertragsvorschau. Sie können auf dieses Angebot zurück greifen, wenn Sie sich in einem Handwerksberuf selbständig machen wollen.
Vielleicht sind Sie sich aber gar nicht so sicher, ob es sich bei der von Ihnen geplanten Gründung um ein Handwerk oder eine handwerksähnliche Tätigkeit handelt. Das ist nur eine von vielen Fragen zum Handwerksrecht. Weitere Informationen rund um die Handwerksordnung finden Sie auf den Websites der Handwerkskammern.
Neben betriebswirtschaftlicher Beatung bieten die Handwerkskammern Gründerinnen und Gründern Seminare zur Gründungsvorbereitung an. Bildungsangebote zur Vorbereitung auf die Betriebsübernahme und Workshops zur Erstellung eines Businessplanes haben die Handwerkskammern ebenfalls im Programm. Mehr zu den Terminen, Tagungsorten und Teilnahmegebühren erfahren Sie auf den Seiten des
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Gründen & Führen
Gründung im Handwerk
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