Auch, ohne die deutsche Staatsbürgerschaft zu besitzen, ist eine Existenzgründung in Deutschland möglich. In den Fällen einer gewerblichen Tätigkeit besteht eine Anzeigepflicht bei der Gewerbebehörde. Im Übrigen ist von Bedeutung, ob es sich um ein überwachungsbedürftiges, anzeige- oder erlaubnispflichtiges Gewerbe handelt, also ein besonderes Schutzbedürfnis der Öffentlichkeit vorliegt.
Nicht-EU-Staatsbürger, die zum Zweck der selbstständigen Erwerbstätigkeit einreisen, erhalten eine Aufenthaltserlaubnis. Hierbei muss ein übergeordnetes wirtschaftliches Interesse oder ein besonderes örtliches Bedürfnis bestehen. Dieses ist in der Regel gegeben, wenn mindestens 250.000 Euro investiert und fünf Arbeitsplätze geschaffen werden. Das Aufenthaltsgesetz regelt die Bestimmungen zur Erwerbstätigkeit in Deutschland. Zuständig ist die jeweilige Ausländerbehörde.
Informationen sind bei den
KammernÖffnet sich in einem neuen Fenster, der Agentur für Arbeit und auf den
GründerseitenÖffnet sich in einem neuen Fenster des Bundeswirtschaftsministeriums erhältlich.