HUB31 Technologie- und Gründerzentrum Darmstadt

Der Arbeitsvertrag im Start-up

14 - 16 Uhr

HUB31 - Technologie- und Gründerzentrum, 64295 Darmstadt

Das Arbeitsverhältnis im Start-up ist einerseits geprägt von der Vorstellung eines partnerschaftlichen Miteinanders. Andererseits benötigt eine erfolgreiche Zusammenarbeit auch ein Mindestmaß an Verlässlichkeit. Solche Verlässlichkeit macht es notwendig, wichtige Punkte zu regeln. Dazu gehören Themen wie Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses, Probezeit, Arbeitszeit, Vergütung, Arbeitsaufgaben und Zuweisung, Geheimhaltung, Rückgabe von Arbeitsmitteln, Nebentätigkeit, Wettbewerbsverbote sowie Kündigungsfristen.

Wichtig sind Regeln aber nicht nur, um eine transparente Grundlage für die rechtlichen Beziehungen der Arbeitsvertragsparteien zu schaffen. Einige der aufgezählten Punkte sind auch aus ordnungsrechtlicher Sicht zu beachten, weil Verstöße ggf. bußgeldpflichtig bewehrt sind. Ganz besonders relevant, weil haftungsträchtig, ist auch die Einhaltung von Regeln des Sozialversicherungsrechts, vor allem, wenn es um die Gestaltung von Minijobs, Werkstudenten- und Geschäftsführerverträgen geht.

Format: Dialog von Recht & Praxis im Rahmen eines ppt-basierten Vortrags

Susanne Burster, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht der Unternehmerverbände Südhessen e.V. und Miltiadis Vlachos, Geschäftsführer der Illutherm GmbH sowie HUB31, stellen ein Best-Practice-Beispiel ihrer Zusammenarbeit vor.

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