Bei einem Kredit überlässt ein Kreditgeber dem Kreditnehmer einen Betrag, mit dem er wirtschaften kann. Dieser Betrag muss im Allgemeinen mit Zinsen wieder zurückgezahlt werden. Die Darlehen von Förderbanken bringen verschiedene Vorteile mit sich. Diese liegen beispielsweise in geringen Zinsen, tilgungsfreien Anlaufjahren und langen Laufzeiten, was in eine moderate monatliche Belastung mündet. Solche Kredite werden grundsätzlich vor Beginn des Vorhabens bei einer Hausbank beantragt. Mit dem Begriff Hausbank ist die Bank oder Sparkasse bezeichnet, mit dem der Gründer oder das Unternehmen zusammenarbeitet.
Förderung
Kredite
Der Hessischen Landesregierung ist die Förderung von Existenzgründern sowie kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) ein besonderes Anliegen. Daher möchte sie Vorteile für eine Unternehmensgründung oder Investition in Hessen schaffen. Dies geschieht über die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank). Diese bündelt nahezu das gesamte öffentliche Fördergeschäft. Die WIBank stellt nicht nur ein Expertenteam für die Beratung, sie gewährt die Förderung in Form von Zinsvorteilen für ganz Hessen, welche in bestimmten Vorranggebieten noch höher ausfallen kann. Für den Weg in die Selbstständigkeit kommen diese Fördervorteile bei der „Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Hessen - GuW-Hessen" (ERP) zum Tragen.
Der Innovationskredit Hessen stärkt innovative Unternehmen und Gründer mit zinsgünstigen Förderkrediten und entlastet die durchleitenden Banken zu 70 Prozent vom Ausfallrisiko. Mit ihm können materielle und immaterielle Investitionen und Betriebsmittel von innovativen und schnell wachsenden mittelständischen Unternehmen und Gründern sowie Unternehmensübertragungen finanziert werden. Die Mindestkredithöhe beträgt 100.000 Euro, der Höchstbetrag 7,5 Mio. Euro.
Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen vergibt im Rahmen des Förderprogramms "Hessen-Mikrodarlehen" unbesicherte Kredite für die Neugründung, Übernahme oder Erweiterung eines Unternehmens mit Sitz in Hessen. Existenzgründer und junge Unternehmen erhalten die Möglichkeit, Investitionen und Betriebsmittel bis zu drei Jahre nach Aufnahme ihrer Geschäftstätigkeit zu finanzieren.
Förderungen des Bundes erfolgen über die KfW Bankengruppe. Ihr „ERP-Gründerkredit – StartGeld“ stellt das wohl bekannteste und für die typische Gründung am weitesten verbreitete Darlehen dar. Der Höchstbetrag liegt bei 100.000 Euro, wobei für Betriebsmittel maximal 30.000 Euro aufgewendet werden dürfen. Hervorzuheben ist die 80%ige Haftungsfreistellung für die beantragende Hausbank. Das heißt, es haftet zwar der Kreditnehmer für den kompletten, von ihm aufgenommenen Betrag. Wenn er diesen jedoch nicht zurückzahlen kann, springt für 80 % der Kreditsumme die KfW gegenüber der Hausbank ein.
Falls für die Gründung 100.000 Euro nicht ausreichen, kann auf den „ERP-Gründerkredit – Universell“ zurückgegriffen werden. Hier ist es möglich, Betriebsmittel und / oder Anlagevermögen in einer Höhe von bis zu zehn Millionen Euro zu finanzieren. Dabei gibt es keine Haftungsfreistellung und es erfolgt eine Einordnung in von der KfW vorgegebene Bonitäts- und Besicherungsklassen.
Wenn Eigenkapital vorhanden ist, ist das „ERP-Kapital für Gründung“ eine Alternative. Dabei handelt es sich um ein Nachrangdarlehen, also ein Darlehen, welches nicht besichert werden muss. Dieses wird direkt von einer natürlichen Person beantragt. Mit einem Höchstbetrag von 500.000 Euro können somit die Eigenmittel auf bis zu 45 % der Bemessungsgrundlage, in der Regel Anlageinvestitionen und Warenlager, aufgestockt werden. Für die restlichen 55 % ist es möglich, einen weiteren geförderten Kredit aufzunehmen. Dieser wird allerdings keine Haftungsfreistellung enthalten.